Du bist hier:
• 5 Kommentar(e)
  • Diesen Artikel drucken
  • Diesen Artikel empfehlen

Online-Shopping

Handy aus dem Internet: Testen erlaubt!

Wer sein Handy per Internet bestellt, darf es durchaus auch mal testen – und innerhalb von zwei Wochen zurück schicken, wenn es einem nicht zusagt. Allerdings sollte sich der Test in gewissen Grenzen halten.

Zwei Hände umfassen ein Smartphone über einem Karton mit Zubehör. Foto: hamo
Foto: hamo

Grundsätzlich hat man bei Bestellungen im Internet das Recht, Kaufverträge über die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Dabei kann man die Ware aber nicht einfach kommentarlos wieder an den Absender schicken, sondern muss ausdrücklich erklären, dass man sie nicht behalten will. Diese Möglichkeit erlischt auch bei einem Handy nicht dadurch, dass man es mal kurz benutzt – könnte man im Laden ja auch. SIM-Karte reinschieben, ein Telefonat machen, noch eine SMS verschicken und einen Blick auf die Menüführung werfen ist also kein Problem. Wer dann nicht zufrieden ist, kann es nach dem Widerruf zurück schicken und sollte dabei eigentlich keine Probleme bekommen.


Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Dateien aufs Handy lädt, Software löscht oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht haben – das wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss. Darauf muss der Verkäufer vor Vertragsschluss hingewiesen haben.


(Wi)

Wie hat dir der Artikel gefallen? Top oder Flop?

5 Kommentar(e)

Sortierung:    Neueste zuerst   |   Älteste zuerst
  • vogelbeinchen

    Artikel

    guter artikel

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • Edik

    Wertersatz

    Und wenn der Verkäufer Schadensersatz verlangt, da das Handy der verschweißten Folie entwendet wurde und die "Schutzfolie", die beim Neukauf dabei war ebenfalls entfernt wurde?

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • checked4you

    Schutzfolie

    Hallo Edik,
    natürlich darfst du die Ware zum Testen auspacken. Und wenn beim Test eine Schutzfolie stört (z.B. weil durch sie das Touch-Display nicht funktioniert), darfst du sie auch abmachen. Könntest du hingegen das Gerät auch mit Schutzfolie testen, sollte sie lieber drauf bleiben.
    Generell kann's natürlich nie schaden, das Handy so gut wie möglich original verpackt wieder zurück zu schicken. Also: Folien aufbewahren und ggf. wieder draufkleben.
    Viele Grüße - Hauke

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • Mary

    Schutzfolie

    Ich habe mir ein iphone 6s bestellt, habe damit bereits telefoniert, nur kam es mir vor, als ob das Gerät zu leise beim telefonieren wäre. Da es an der Folie liegen könnte, die bei diesem Handy leider auch den Lautsprecher überklebt, musste ich diese leider entfernen, weil ich sonst nicht testen konnte, ob das Handy ohne die Schutzfolie laut genug für mich sein wird. Die Folie lässt sich aber nicht blasenfrei wieder anbringen und hat schon einige Fusseln aufgefangen, die ich jetzt wahrscheinlich nicht mehr entfernt bekomme. Könnte es sein, dass man es verweigern wird das Handy zurückzunehmen oder wird mir einfach nicht der ganze Preis erstattet, wenn ich es zurücksende? Vielen Dank im Voraus!

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • checked4you

    Re: Schutzfolie

    Hallo Mary,
    wegen einer fehlenden oder beschmutzten Schutzfolie darf der Händler eigentlich die Rücknahme nicht verweigern. Die Frage wäre jetzt noch, ob du Wertersatz leisten musst. Das ist nur der Fall, wenn ein Wertverlust der Ware vorliegt. Das müsste der Händler beweisen. Die reine Beschmutzung der Klebefolie reicht aus unserer Sicht nicht dafür aus.
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten