Verträge am Telefon
Unerlaubte Telefonwerbung
Schon mal erlebt? Lästig, diese Werbeanrufe. Wichtig ist aber erst mal: Ungebetene Werbeanrufe sind gesetzlich verboten. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung dürfen Vertreter solche Anrufe bei Kunden machen.
Hier die gesetzlichen Regelungen in Kürze:
- Nach dem Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung sind Werbeanrufe nur zulässig, wenn der Anrufer vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er solche Anrufe erhalten will! Verstöße können für den Anrufer teuer werden.
- Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Nummer nicht unterdrücken. Einen telefonisch geschlossenen Vertrag, zum Beispiel für ein Zeitungsabo, kannst du meistens auch wieder rückgängig machen. Das ist im so genannten Widerrufsrecht festgelegt. Die Widerrufsfrist beträgt dann mindestens 14 Tage. Je nach Fall kann die Frist auch länger sein. Im Zweifel könnt ihr dies in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
- Für alle unter 18 Jahren gilt sowieso: Ohne das Einverständnis eurer Eltern ist ein Vertrag, den ihr womöglich am Telefon mit so einem Vertreter abschließt, in aller Regel erstmal nicht wirksam. Mehr darüber lest ihr im Artikel über den Taschengeldparagraphen.
- Auch wenn du 18 und älter bist, werden viele Verträge erst wirksam, nachdem du sie schriftlich zusammengefasst bekommen und bestätigt hast. Das gilt etwa für Telefon-, Internet- und Handyverträge oder Verträge zu Strom und Gas.
Grundsätzlich solltest du deine Telefonnummern immer nur an Leute geben, denen du vertraust. Gerade bei Preisausschreiben und Werbepostkarten sollte man vorsichtig sein!
Wer sich wehren will, kann auch Firma und Namen des Anrufers, Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs notieren. Die Bundesnetzagentur sammelt Namen von unseriösen Anrufern und kann gegen solche Firmen vorgehen. Für Beschwerden hat die Behörde extra verschiedene Beschwerdeformulare ins Netz gestellt.
(Wi)
2 Kommentar(e)
nicht gut
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Nicht schlecht
Zum Glück kurzer Artikel