Wenn du plötzlich fremde Schulden hast
Bürgschaften
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn du bei einem Kredit für jemanden bürgst und der- oder diejenige den Kredit nicht mehr abbezahlen kann, kommt die Bank zu dir.
- Plötzlich hast du Schulden an der Backe, die du zahlen musst.
- Deshalb solltest du dir eine Bürgschaft immer ganz genau überlegen und nur unterschreiben, wenn du das Geld im Notfall wirklich aufbringen kannst und willst.
Folgende Situation ist gar nicht so unwahrscheinlich: Dein Freund hat seinen Meister als Friseur gemacht und möchte jetzt so schnell wie möglich einen eigenen Salon eröffnen. Er hat auch schon tolle Räume auf der Fußgängerzone gefunden, deren Monatsmiete mit etwas Glück auch für ihn als Berufsanfänger bezahlbar wäre. Nun fehlt ihm nur noch etwas Startkapital zum Einrichten des Salons und für etwas Werbung. Bei der Bank hat er nach einem Kredit gefragt und es wurde ihm eine schöne Summe in Aussicht gestellt, wenn ... ja, wenn jemand für den Kredit bürgen würde. Deshalb kommt er zu dir.
Er versucht dich zu überreden, dass das doch eine reine Formsache sei, die Idee mit dem Salon sei garantiert ein Erfolg, Haare würden immer geschnitten und die Bank würde ihm den Kredit ja auch nicht geben, wenn die nicht an seine Geschäftsidee glauben würden.
Und du? Dir ist vielleicht gar nicht so klar, was eine Bürgschaft überhaupt ist. Einerseits kommt dir das komisch vor, andererseits willst du deinen Freund nicht hängen lassen. Um dir die Entscheidung etwas leichter zu machen, hier ein paar aufhellende Worte:
Viele Banken vergeben nur dann einen Kredit, wenn eine Bürgschaft vorliegt. Eine Bürgschaft ist keine kleine Gefälligkeit, sondern ein knallharter Vertrag. Man verpflichtet sich nämlich mit seinem ganzen Hab und Gut, die Schulden des anderen zu übernehmen, wenn der irgendwann nicht mehr zahlungsfähig sein sollte. Und meistens sind die Bürgschaftsverträge so gestrickt, dass die Bank in dem Fall sofort bei dir anklopfen kann und gar nicht erst umständlich versuchen muss, das Geld vom Kreditnehmer zu bekommen. Das gilt auch für den Fall, dass sich mehrere Personen verbürgt haben: Jeder Bürge ist in diesem Fall in gesamtschuldnerischer Weise verpflichtet, mit anderen Worten: Die Schulden werden nicht etwa geteilt, sondern die Bank kann sich das Geld da holen, wo sie es am schnellsten bekommt.
Geht die Freundschaft schon vorher in die Brüche, hast du meistens keine Chance, auch die Bürgschaft zusammen mit der Freundschaft zu kündigen. Einmal unterschrieben heißt also: Auch wenn die Freundschaft geht – die Bürgschaft bleibt! Selbst wenn du kündigen kannst, musst du die Schuld zahlen, die zu dem Zeitpunkt besteht.
Bürgschaften und Miete
Bürgschaften werden manchmal auch anstelle einer Kaution für Mietzahlungen verlangt. Wer also für dafür bürgt, muss die Miete übernehmen, wenn es finanzielle Schwierigkeiten gibt.
Unser Rat lautet: Das Eingehen einer Bürgschaft solltest du vermeiden und keine Unterschrift leisten. Wenn doch, dann nur, wenn du die entsprechende Summe wirklich im Notfall aufbringen kannst und willst. Und dann solltest du darauf achten, nur bis zu einem bestimmten Betrag zu bürgen – das muss dann so im Vertrag stehen. Ansonsten gilt auch und gerade hier: Geld verdirbt die Freundschaft ...
(Wi)