Filesharing
Tauschbörsen: was man (nicht) darf
Zunächst mal: Die Tauschbörsen selbst sind eigentlich nicht illegal, soweit sie nur Musik, Filme und Software anbieten, die vom Urheber hierfür freigegeben wurden. Als Nutzer kann man sich aber leicht illegal verhalten, wenn man Songs, Blockbuster oder Serien und Games rauf- und runterlädt, also Filesharing betreibt. Die entscheidende Frage ist dabei stets, ob eine Dateien urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Grundsätzlich ist der Download für den privaten Gebrauch sogar erlaubt, aber nur, solange die Sachen (Achtung, Juristensprache!) nicht "aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen". Und da liegt der große Haken: Eine Möglichkeit ist, dass man das gar nicht so genau weiß, und dann sollte man es vorsichtshalber lieber lassen. Oder man weiß es sehr genau, weil man sich ja denken kann, dass z. B. Songs aus den Charts in aller Regel nicht zum kostenlos-in-der-Welt-verteilen gedacht sind. Und dann sollte man es erst recht lassen.
Der Upload ist dagegen sowieso illegal, solange das Material urheberrechtlich geschützt ist, und davon kann man für gewöhnlich ausgehen. Ausnahmen bestehen bei Angeboten mit "Creative Commons"-Lizenzen, weil da der Urheber selbst ausdrücklich erweiterte Verwendungsrechte einräumt. Dafür gibt's spezielle Plattformen im Netz, und selbst da muss man genau hinsehen, wie die rechtliche Situation ist; mehr zu Creative Commons haben wir hier. Aber das ist doch die seltenere Variante. Und wer in einer Tauschbörse Songs, Videos oder Programme runterlädt, ist in den meisten Fällen gleichzeitig auch Uploader, sofern man das nicht technisch eindeutig abschalten kann. Und schon hat man noch einen Grund, die Finger lieber davon zu lassen.
Im Klartext heißt das: wer den heimischen Rechner z. B. heimlich benutzt, um da über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Musik anzuhäufen, reitet sich oder seine Eltern ziemlich rein. So eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten in vier- oder gar fünfstelliger Höhe ist durchaus denkbar und bestimmt kein Spaß.
Wenn man schon abgemahnt wurde ...
Auf jeden Fall sollte man den Brief, so böse er auch sein mag, nicht einfach in den Papierkorb flattern lassen. Wird eine "Unterlassungserklärung" gefordert, sollte man die aber auch nicht einfach sofort abgeben, sondern sich einen Anwalt nehmen. Auch die Verbraucherzentrale bietet eine kostenpflichtige Rechtsberatung und -vertretung zum Urheberrecht an. Das heißt natürlich auch: schaltet eure Eltern mit ein, falls die nicht sowieso die Abmahnung für eure Up- und Downloads abgekriegt haben sollten. Falsche Scham macht die Lage jetzt nur komplizierter!
Wichtig ist auch: wenngleich die Abmahnung als solche berechtigt sein mag, heißt das noch lange nicht, dass die darin genannten Forderungen für Schadensersatz und Anwalt auch so hoch bleiben müssen. Für den "normalen" Verstoß hat der Gesetzgeber die Anwaltsgebühren für eine erstmalige Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf ca. 150 Euro begrenzt. Wer in diesen Fällen eine höhere Rechnung erhält, muss diese also nicht unbedingt in der voller Höhe zahlen. Dazu sollte man sich allerdings fachkundigen Rat einholen. Im Übrigen: Lädt man größere Datenmengen herunter, ist auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.
Wer bekannte Songs sucht und auf Nummer sicher gehen will, kauft halt CDs, streamt oder zahlt online – in den meisten Fällen liegt der Preis bei etwa einem Euro pro Song. Es gibt aber durchaus auch legale Downloadmöglichkeiten "für umsonst" im Netz – wir haben unter www.checked4you.de/netzmusik einige Anregungen für euch. Man darf auf solchen Seiten nur eben nicht mit den kompletten Charts der vergangenen Woche rechnen, denn die kosten nach wie vor Geld.
Links zum Thema:
(Wi)
6 Kommentar(e)
musik download
sehr geehrte damen und herren
mein Kleiner 12 jahre hat einen Musiktitel heruntergeladen , obwohl ich ihm so oft gesagt habe ,das Internet eine gefährlich Angelegenheit ist.So nun hat mein Kleiner nicht auf seine Mama gehört und dieses Lied herunter geladen und andere über ihn auch. Jetzt stehen 450 Euro an die ich als allein erziehende Mutter natürlich nicht habe. Was kann ich tun.
Mit freundlichem Gruß
Vera Schilling
Antwort: musik download
Hallo, kann man auf diesem Wege nicht weiterhelfen, direkt aber oftmals schon - wir bieten dazu folgende Beratung / Rechtsvertretung an: https://www.vz-nrw.de/urheberrecht?returnto_=link201597A&mode=1&leistung=a073.
Abmeldung von Benachrichtigungen
Bitte keine weiteren Mails. Ich hatte nur eine einzige Frage und die ist längst beantwortet. Danke!
Abmeldung
Hallo Elinor,
die E-Mail-Erinnerungen können wir leider nicht abstellen - das kannst nur du selbst. In jeder E-Mail ist unten ein Link, um die Erinnerungen zu beenden.
Grüße
Dein checked4you-Team
Urheberrecht
Hallo,
ich mache mit meinem Programm GarageBand auf meinem I-Pad mit Hilfe fertiger Musikbausteine Musik. Ich möchte die gerne anderen auf SoundCloud vorspielen. Leider gibt es da schon Musik, die auch mit den gleichen Loops gemacht wurde. Das Problem ist das Urheberrecht, dass mir verbietet ungefragt Musikstücke anderer zu verarbeiten. Aber die Musikbestandteile sind von Apple copyright befreit. Darf ich jetzt ähnlich klingende Musik veröffentlichen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Apples GarageBand
Hallo Maximilan,
die Frage ist ziemlich spezifisch. Laut Apple dürfen die Loops für kommerzielle Musik verwendet werden, siehe: support.apple.com/de-de/HT201808. Ob die damit erzeugten Stücke dann aber urheberrechtlich geschützt sind und somit ähnlich klingende Kreationen ausschließen, können wir nicht beantworten. Das solltest du sicherheitshalber von einer/einem Fachanwältin/Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht prüfen lassen. Solche kannst du z.B. über die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammern finden.
Grüße
Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW