Knallen mit Köpfchen
Das alte Jahr mit lautem Getöse zu vertreiben und das neue farbenfroh zu begrüßen, hat eine lange Tradition. Was früher Trommeln, Peitschen, Rasseln und die buchstäblichen Pauken und Trompeten waren, sind heute Knaller, Frösche, Luftpfeifen, Vulkane, Schwärmer, Raketen, Fontänen oder Sonnen in unterschiedlichen Varianten. Auch wenn mittlerweile fast niemand mehr daran denkt, damit böse Geister zu vertreiben, gehört für viele ein Feuerwerk einfach dazu.
Bumms mit "BAM"
Um beim Knallen keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man auf bestimmte Zeichen achten. Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sein. Die von der BAM geprüften Artikel haben eine Zulassungsnummer: BAM-PI bzw. BAM-PII plus Nummer und eine deutsche Gebrauchsanleitung. Immer wieder werden jedoch auch illegale Knaller und Raketen angeboten (zum Beispiel auch auf Flohmärkten); leider auch solche mit gefälschten Zeichen... Von allen nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern auf jeden Fall die Finger lassen, da sie oft nicht dem Sicherheitsstandard entsprechen!
Grundsätzlich gibt es mehrere Klassen: F1 ist so genanntes "Kleinstfeuerwerk". Dazu zählen zum Beispiel Wunderkerzen, Knallbonbons oder bengalische Zündhölzer (ihr wisst schon: Fußballstadion...). Diese Sachen sind für Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben und gehen das ganze Jahr über die Ladentheke. Unter F2 jedoch fallen jene Feuerwerkskörper, die nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestartet und auch erst ab dem 29. Dezember verkauft werden dürfen. Benutzung und Kauf erst ab 18 Jahren!
Sei kein Knall-Frosch!
Auch wenn Böller amtlich zugelassen sind, heißt es: Aufpassen. Pyrotechnik kommt nicht umsonst von "Pyros" (griechisch) = Feuer. Brände, Verletzungen, aber auch Hörschäden bescheren Krankenhäusern, Ärzten und der Feuerwehr alle Jahre wieder eine arbeitsreiche Nacht... Hier ein paar Hinweise für eine unbeschwerte Knallerei:
- Den "Beipackzettel" unbedingt sorgfältig lesen (und befolgen...).
- Feuerwerksartikel kühl lagern - die Jackentasche ist der falsche Ort. Erst kurz vor Gebrauch aus der Verpackung nehmen.
- Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur im Freien gezündet werden; auch der Balkon ist keine geeignete "Startrampe". Bei Tischfeuerwerken und ähnlichem darauf achten, dass die Unterlage feuerfest ist und nichts Brennbares in der Nähe steht.
- Auch draußen einen größeren, freien Platz suchen!
- Knaller nie in der Hand behalten und genau darauf achten, wohin man sie wirft. Größere am besten auf dem Boden anzünden und schnell weggehen.
- Knaller niemals bündeln oder die Zündschnüre verknoten. Immer einzeln benutzen.
- Raketen starten am besten aus einer Flasche, die in einer Getränkekiste einen guten Stand hat.
- Sicherheitsabstand halten - auch wegen der Ohren (Ohrstöpsel sind manchmal nicht verkehrt...).
- Niemals in der Nähe von Krankenhäusern oder Altenheimen ballern. Auch Tiere leiden unter dem Krach.
- Egal, ob man sich das Spektakel von drinnen oder draußen anschaut: Türen und Fenster schließen!
- Blindgänger auf keinen Fall ein zweites Mal zünden - sie sollten mit Wasser unschädlich gemacht und entsorgt werden.
- Zu guter Letzt: Tüftler sollten sich ein anderes Betätigungsfeld suchen. Pyrotechnik gehört in die Hände von Fachleuten. Also: Nicht an den Raketen herumbasteln oder selbst welche "erfinden"...
In diesem Sinne: Rutscht gut ins Neue Jahr!
(AB)